AGB
1. Angebote
Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, in allen Teilen freibleibend.
Telefonische oder mündliche Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden.
2. Muster
Die Muster sind nur als ungefähre Typmuster zu betrachten. Abweichungen hinsichtlich Farbe, Geruch und in der Analyse müssen wir uns vorbehalten, wenn sich die Roh- und Hilfsstoffe, die zur Fabrikation erforderlich sind, wider Erwarten nicht in der vorgesehenen Weise beschaffen lassen.
3. Lieferung
Jede Teillieferung gilt als Geschäft. So kann insbesondere die Abnahme einer Ware nicht von der Mitlieferung einer anderen ohne besondere schriftliche Vereinbarung abhängig gemacht werden. Die Zustellung der Ware erfolgt bis zur Haustüre. Transport innerhalb des Hauses ist nicht enthalten. Der Versand erfolgt für Käufers Rechnung, der auch bei frachtfreier Lieferung das Transportrisiko trägt. Haftung für Lieferfristen kann nicht übernommen werden. Lieferungsunvermögen, das durch uns nicht mögliche oder nicht zumutbare schwere Beschaffung der Rohstoffe oder durch Streik oder Aussperrung auch in den Betrieben unserer Lieferanten bedingt ist, steht einer Lieferungsunmöglichkeit gleich. lm Falle nicht erfolgter oder verspäteter Lieferung dürfen Schaden‑, Ersatz- oder Lieferungsansprüche gestellt werden. Wir sind berechtigt, Kosten, die uns durch behördliche Maßnahmen (Anordnungen oder Gesetze) entstehen oder Forderungen, die uns unsere Lieferanten über den vereinbarten Lieferpreis hinaus berechnen, an unsere Kunden weiterzugeben, wenn der Verkaufsabschluss nachträglich hierdurch beeinflusst wird. Hierunter fallen Kosten und Forderungen, die ausgelöst werden durch die Veränderung von Transporttarifen, Lohntarifen, Energietarifen, Zöllen, Steuern usw. Mehr- oder Mindergewichte bis zu 10% sind zulässig, desgleichen Abweichungen bis zu 5% in den Maßen. Reklamationen können berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware vorgetragen sind. Geöffnete Ware kann nicht zurückgenommen werden.
4. Zahlungsverzug des Käufers
Bei Zahlungsverzögerungen des Käufers kann auch sofortige Zahlung aller sonstigen Forderungen ohne Rücksicht auf etwas entgegenstehende Zahlungsbedingungen verlangt werden. Ein Anspruch auf sofortige Zahlung entsteht auch dann, wenn nach Abschluss eines Geschäftes auf Grund zugegangener Auskünfte die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht mehr genügend gesichert erscheinen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung weiterverkauft, dann geht die Kaufpreisforderung des Käufers sicherungshalber auf uns über. Auf unseren Wunsch ist der Käufer verpflichtet, uns diese Abtretung schriftlich zu bestätigen bzw. dem Drittschuldner schriftlich bekanntzugeben. Der Käufer kann die Ware bis zur vollständigen Bezahlung einem Dritten weder
verpfänden noch sicherheitshalber übereignen.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Firmenbuchgericht — das Landesgericht Salzburg. Für Wals bei Salzburg — das Bezirksgericht Salzburg. Es steht uns jedoch frei, auch andere zuständige Gerichte anzurufen.
Zelltex system Ges.m.b.H.